Uniper hat das US-Wasserstoff-Unternehmen Plug Power mit Planung und Bau eines Elektrolyseurs
im Rotterdamer Hafen beauftragt. Im Projekt „H2Maasvlakte“ soll bis 2026 eine Elektrolysekapazität
von 100 MW entstehen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen wird Plug Power zehn vor-
gefertigte PEM (Proton Exchange Membrane)-Elektrolyseanlagen an Uniper liefern. Die Produktion
dieser werde in Europa und in den USA stattfinden. Eine positive finale Investitionsentscheidung
Unipers stehe jedoch noch aus.
Bis spätestens 2030 soll die Kapazität der Anlage in den Niederlanden um weitere 400 auf 500 MW
ausgebaut werden, so Plug Power in einer Mitteilung. Fördergelder kommen vom niederländischen
Wirtschaftsministerium.
„Das Projekt H2Maasvlakte markiert einen bedeutenden Meilenstein für Europas Übergang zu einer
nachhaltigeren, regionaleren Energieversorgung in Reaktion auf geopolitische Risiken und den Kli-
mawandel“, sagte Plug Power-CEO Andy Marsh.
Das Rotterdamer Hafengebiet, zu dem auch die Maasvlakte gehört, ist das größte kohlenstoffemit-
tierende Industriegebiet in den Niederlanden, erklärt Uniper. Im Jahr 2021 habe das Gebiet 23,4
Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Somit sei die Dekarbonisierung dort erheblich entscheidend
In Rüdersdorf bei Berlin testet der Energiedienstleister EWE die H2-Speicherung in einer Kaverne.
Nach drei Monaten Bauzeit beginne nun der vorbereitende Technikaufbau, um im Hohlraum erste
Einspeicherungen vorzunehmen.
Etwa 500 Kubikmeter Wasserstoff könne die Kaverne, die sich in einem unterirdischen Salzstock
befindet, aufnehmen, so EWE. Die Steinsalzschicht, in dem sich der H₂-Hohlraum befindet, beginnt
in circa 600 Metern Tiefe und reicht bis auf 3.200 Meter unter die Erdoberfläche. In dem unterirdi-
schen Salzstock hat EWE in der Vergangenheit bereits zwei große Kavernenspeicher gebaut. Erste
Einspeicherungen im neuen Hohlraum seien für den Spätsommer dieses Jahres geplant.
Der Kavernenspeicher ist Teil des Forschungsvorhabens „HyCAVmobil“, dessen Ziel es ist, neben
dem Betrieb der Anlage auch die Qualität des Wasserstoffes nach dem Ausspeichern zu testen. Eine
Reinheit von nahezu 100 Prozent ist laut Unternehmen wichtig für zukünftige Anwendungen, vor
allem im Mobilitätsbereich. Die Erkenntnisse, die die kleine Forschungskaverne liefert, sollen auf Ka-
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben den zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Nullsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen in wesentlichen Bereichen erläutert und damit offene Fragen der Branche beantwortet. Der ZVEH war früh eingebunden und konnte erreichen, dass notwendige Erweiterungen von Zählerschränken in bestimmten Fällen in die Nullsteuer-Regelung einbezogen werden.
Seit 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaik-Anlagen* (PV-Anlage) an den Anlagenbetreiber ein Nullsteuersatz. Dieser wurde über das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 in das Umsatzsteuergesetz (UStG) aufgenommen. Der Anwendungsbereich umfasst Solarmodule, „einschließlich der für den Betrieb einer PV-Anlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern...“. Was genau unter den Begriff „wesentliche Komponenten“ fällt, war allerdings bislang nicht klar definiert und führte in der Branche zu großer Unsicherheit.
Hier hat jetzt ein an die obersten Finanzbehörden der Länder adressiertes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen für Klarheit gesorgt. Das Schreiben vom 27. Februar legt dar, wie die Finanzämter die neuen Regelungen auszulegen und anzuwenden haben und bestätigt in vielen Punkten die Sichtweise der e-handwerklichen Organisation.
Als Erfolg seiner Interessenvertretung wertet der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), dass unter „wesentliche Komponenten“ nun auch Bauteile erfasst sind, die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Gleichzeitig werden „wesentliche Komponenten“ in der Auslegungshilfe weniger eng gefasst, als noch im Entwurf vorgesehen. Waren damit bislang nur rein PV-spezifische Komponenten gemeint, fallen nun auch Komponenten, die „geliefert und installiert werden, um PV-Anlagen zu errichten und zu betreiben“, unter diese Definition. In beiden Fällen konnte die e-handwerkliche Organisation also erreichen, dass der Nullsteuersatz auf wichtige, im Zusammenhang mit der Installation einer PV-Anlage stehende Leistungen ausgeweitet wurde.
Den Forderungen des ZVEH nach praxistauglichen Lösungen entsprechend, hat die Bundesfinanzverwaltung zudem sogenannte „Paketlösungen“ in ihr Schreiben aufgenommen und die Abgrenzung der Umsatzsteuersätze damit weiter erleichtert. Gemeint ist mit „Paketlösungen“ beispielsweise, dass eine Zählerschrank-Erweiterung oder auch andere Komponenten und Arbeiten unter den Nullsteuersatz fallen, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Installation einer PV-Anlage stehen und wenn sie gemeinsam mit einer solchen bei einem einzigen e-handwerklichen Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht stellt dies eine einheitliche Leistung des e-handwerklichen Fachbetriebs dar, die insgesamt unter den Nullsteuersatz fällt. Beauftragt ein Kunde jedoch „nur“ eine Zählerschrank-Erweiterung – zum Beispiel, weil mit der Installation der PV-Anlage ein Solarteur oder ein Dachdecker-Betrieb beauftragt wurde –, unterliegt diese Leistung dem Regelsteuersatz.
Der ZVEH hatte sich schon sehr früh dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich des Nullsteuersatzes nicht zu eng zu fassen und so beispielsweise auch Zählerschrank-Erweiterungen, sofern sie im Rahmen der Installation einer PV-Anlage nötig werden, einzubeziehen und mit dem Nullsteuersatz zu belegen. In einem Entwurf des BMF-Schreibens von Ende Januar galt diese Leistung noch als Vorarbeit für die Installation einer PV-Anlage und hätte daher dem Regelsteuersatz unterliegen sollen.
Begründet hatte die elektrohandwerkliche Organisation ihre Forderung damit, dass eine Zählerschrank-Erweiterung in vielen Fällen aufgrund zu erfüllender technischer Normen notwendig würde. Die Erweiterung von Zählerschränken aus dem Anwendungsbereich des Nullsteuersatzes herauszunehmen, sei daher nicht im Sinne des Gesetzeszwecks.
Seine Standpunkte und Forderung hatte der ZVEH bereits Anfang Dezember 2022, vor der finalen Verabschiedung des JStG 2022 in Bundestag und Bundesrat, in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) übersandt. Im Rahmen einer Verbändeanhörung zum ersten Entwurf des BMF-Schreibens Ende Januar 2023 legte der ZVEH seine Stellungnahme vor.
„Wir freuen uns, dass im Dialog mit dem Finanzministerium eine Lösung gefunden werden konnte, mit der sich die Nullsteuer-Regelung für bestimmte PV-Anlagen auch für e-handwerkliche Betriebe praxistauglich umsetzen lässt“, so ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser.
Als Hilfestellung für elektrohandwerkliche Innungsbetriebe hat der ZVEH bereits im Oktober 2022, als sich das Gesetz noch in der Planung befand, ein umfangreiches Merkblatt aufgelegt. Dieses wurde kontinuierlich aktualisiert und enthält in seiner neuesten Version natürlich auch die Erläuterungen des BMF-Schreibens. Das Merkblatt ist in den nächsten Tagen bei den elektrohandwerklichen Landesorganisationen erhältlich.
Durch eine Initiative der Landesregierung können in Zukunft deutlich mehr Flächen an Bundes- und Landesstraßen für die solare Stromerzeugung genutzt werden. Im ersten Schritt sollen auf rund 260 Flächen Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung aus regenerativen Quellen entstehen.
Künftig können in Baden-Württemberg durch eine Initiative der Landesregierung deutlich mehr Flächen an Bundes- und Landesstraßen für die solare Stromerzeugung genutzt werden. „Photovoltaik ist für die Energiewende unverzichtbar. Im letzten Jahr lagen wir im Zubau von Photovoltaik bundesweit auf dem vierten Platz. An diesen Erfolg wollen wir jetzt insbesondere auch bei der Freiflächenphotovoltaik anknüpfen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 31. Januar 2023 im Anschluss an die Ministerratssitzung in Stuttgart.
„Speziell die Nutzung der vorhandenen Potenziale an den Bundes- und Landesstraßen ist uns in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Hierdurch können wir nicht genutzte Flächen einsetzen, um den Anteil erneuerbarer Energien im Land zu steigern.“ Auf etlichen sogenannten Innenohren von Zu- und Abfahrten, an Lärmschutzwänden und Straßenböschungen könnte künftig grüner Strom produziert werden. „Das ist ein Plus für den Klimaschutz“, betonte der Ministerpräsident weiter.
Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens zu bisher ungenutzten Flächen entlang von Bundes- und Landesstraßen im Land liegen jetzt vor. Verkehrsminister Winfried Hermann berichtete: „Im ersten Schritt machen wir es möglich, dass auf rund 260 Flächen (PDF) an Bundes- und Landesstraßen Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung aus regenerativen Quellen entstehen. Wenn alle Flächen genutzt werden, liegt der mögliche Jahresertrag auf diesen Flächen bei rund 122 Gigawattstunden (GWh). Das entspricht dem Jahresverbrauch von rund 35.000 Drei-Personen-Haushalten. Auch durch das Verfahren, das wir in Zusammenarbeit mit den Straßenbauverwaltungen entwickelt haben, bringen wir die solare Stromerzeugung weiter nach vorne und schonen dabei zugleich die Natur.“
Insbesondere Energieversorger konnten seit Februar 2022 ihr Interesse bekunden, wenn sie eine Photovoltaikanlage auf einer Fläche in der Nähe einer Bundes- oder Landesstraße betreiben wollten. Der Aufruf fand große Resonanz: 28 Interessierte meldeten insgesamt rund 650 Flächen an. 26 von ihnen bekamen am Ende eine positive Antwort, wenn auch nicht für alle von ihnen angefragten Flächen.
Die meisten nicht berücksichtigten Flächen waren nicht im Eigentum von Bund oder Land und erfüllten somit eine wesentliche Grundvoraussetzung nicht. Bei anderen gab es beispielsweise Um- oder Ausbaupläne, oder sie standen aus Artenschutzgründen nicht zur Verfügung. Nach Abschluss der Detailprüfung steht fest, dass rund 260 Flächen an Bundes- und Landesstraßen für den Bau von Photovoltaikanlagen in Frage kommen. Die meisten liegen im Regierungsbezirk Stuttgart (85), gefolgt von den Regierungsbezirken Karlsruhe (74), Tübingen (71) und Freiburg (26).
Die Ergebnisse aus den Prüfverfahren wurden den Interessierten bereits mitgeteilt. Diese haben nun die Möglichkeit, auf ausgewählte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Straßenbauverwaltung zuzugehen, um genauere Informationen zu den straßenbautechnischen und -rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten. Ihnen steht es dann frei, ob sie unter den genannten Bedingungen die baurechtliche Voraussetzung schaffen möchten.
Die knapp 260 Flächen seien ein erster, aber wichtiger Schritt, so der Verkehrsminister. Im Rahmen des Verfahrens habe das Verkehrsministerium mit den weiteren Beteiligten gleichzeitig die wesentlichen Bedingungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen in der Nähe von Bundes- und Landesstraßen ausgelotet. Die Experten würden davon ausgehen, dass es in den meisten Fällen einen Bebauungsplan braucht, um das Baurecht für eine Photovoltaikanlage zu schaffen, berichtete Winfried Hermann. Auch weitere rechtliche Sachverhalte konnten geklärt werden.
Ein Muster-Nutzungsvertrag regelt künftig die straßenbaurechtlichen und technischen Pflichten der Akteure. Damit gibt es einen festen Rahmen, der das Verfahren für neue Interessentinnen und Interessenten klarer macht und ein erhebliches Stück vereinfacht.
Nach Hochrechnung des Ministeriums könnten neben den jetzt ins Auge gefassten 170 „Innenohren“ an Bundes- und Landesstraßen künftig rund 200 weitere Innenohrflächen für Photovoltaik genutzt werden. Auch andere Flächen an den betreffenden Straßen sind denkbar.
Angesprochen sind Kommunen, Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaften, Projektentwickler und Privatpersonen. Wer Interesse hat, kann sich an das jeweilige Referat 45 seines zuständigen Regierungspräsidiums wenden. Nach Anmeldung muss mit einer Prüfzeit von etwa zwei Monaten gerechnet werden. Verkehrsminister Winfried Hermann erläuterte: „Unser Ziel ist es, dass am Ende möglichst viele Betreiber gemeinsam einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit leisten können.“
Quelle:Newsletter Baden-Württemberg.de 3.2.2023
In der Ukraine besteht aufgrund der gezielten Angriffe Russlands auf die Energieinfrastruktur ein erheblicher Bedarf an Kapazitäten zur Strom- und Wärmeerzeugung. Die Stadt Charkiw ist davon aufgrund ihrer Bedeutung als zweitgrößte Stadt der Ukraine und ihrer geographischen
Nähe zur russischen Grenze besonders betroffen.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat daher im Herbst 2022 in einem offenen Verfahren die SOKRATHERM GmbH mit der Lieferung von fünf mobilen Blockheizkraftwerken (BHKW) nach Charkiw beauftragt. SOKRATHERM gilt seit Bau und Inbetriebnahme des ersten Exemplars 1995 in Hiddenhausen als Erfinder des mobilen BHKW.
Darunter versteht man ein samt Zubehör auf einen Anhänger montiertes BHKW, das wechselweise an verschiedenen Standorten hocheffizient Strom und Wärme erzeugen kann.
Das Unternehmen konnte nicht nur reichlich Erfahrung und Referenzprojekte mit den äußerst effizienten und zuverlässigen „BHKWmobil“ Aggregaten aufweisen, sondern auch besonders
kurze Lieferzeiten realisieren, um noch in diesem Winter die notwendige Unterstützung zu erbringen.
"Wir sind glücklich und stolz, diesen Auftrag gewonnen zu haben. So können wir mit unseren Aggregaten einen sinnvollen Beitrag leisten, um den Menschen in der Ukraine zu helfen und das Leid zu lindern“, freut sich Joachim Voigt, Vertriebsleiter bei SOKRATHERM.
Die ersten beiden BHKW-Kompaktmodule GG 70 VR mobil sind bereits in Charkiw eingetroffen, drei weitere folgen im Februar. Sie sind für den Netzersatzbetrieb vorbereitet, können also sowohl parallel zum Netz betrieben werden als auch bei Netzstörung die Versorgung der zuvor
definierten Notstromschiene mit den wichtigsten Stromverbrauchern übernehmen. Anders als reine Stromgeneratoren machen BHKW auch die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme nahezu vollständig nutzbar. Der gelieferte Typ GG 70 VR mobil erzeugt nicht nur 71 kW Strom,
sondern auch 116 kW Wärme und erzielt somit einen Gesamtwirkungsgrad von 93 %.
Durch die mobile Ausführung können die BHKW dort eingesetzt werden, wo die Energie am dringendsten benötigt wird. Der Umzug zwischen zwei Standorten inklusive Anschlussarbeiten benötigt jeweils nur wenige Stunden. Diese Standorte werden voraussichtlich Krankenhäuser,
Verwaltungsgebäude, Wohngebiete sowie Bildungs- und Pflegeeinrichtungen sein. Die Betriebsführung der Anlagen übernimmt der regionale Energieversorger vor Ort, der von SOKRATHERM mit Hilfe von Online-Schulungen auf Inbetriebsetzung und Wartung vorbereitet wird.
Nach Überwindung der aktuellen Notsituation können die BHKW selbstverständlich auch stationär zur hocheffizienten Versorgung von Objekten mit Strom und Wärme eingesetzt werden. Mittelfristig ist auch die in Deutschland übliche Anwendung möglich, das BHKWmobil im
Winter beispielsweise in einer Schule und im Sommer in einem Freibad einzusetzen. Dies würde auch an das erste BHKW-Projekt von SOKRATHERM in der Ukraine anknüpfen, bei dem 2010
zwei BHKW-Kompaktmodule GG 402 zur Versorgung eines Schwimmbades im Großraum Kiew geliefert wurden.Über das Unternehmen:
Das familiengeführte Unternehmen SOKRATHERM ist seit 45 Jahren ein führender Hersteller von kompakten Blockheizkraftwerken, die nach dem hocheffizienten Prinzip der Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) aus Erdgas, Klärgas oder Biogas Strom und Wärme erzeugen. Sie können
bereits heute mit bis zu 20 % Wasserstoffanteil und nach Umrüstung mit 100 % Wasserstoff betrieben werden.
Inzwischen hat SOKRATHERM zweitausend BHKW-Kompaktmodule im Leistungsbereich 50 bis 1000 kWel an namhafte Kunden aus Versorgungswirtschaft und Industrie sowie an Contractoren,
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