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Berlin: (hib/SAS) Der Sachverständigenrat für Umweltfragen unterstützt das Ziel der Bundesregierung, deutschlandweit zwei Prozent der Landfläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen. Das geht aus einer Stellungnahme (20/1652) des Expertengremiums hervor, welche die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat.
Darin empfehlen die sieben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, welche die Bundesregierung in Umweltfragen beraten, einen konsequenten Ausbau der Windenergie an Land. Dieser sei eine tragende Säule der Energiewende. Doch der Ausbau stocke seit einigen Jahren stark, heißt es in der Stellungnahme. Als Grund nennt das Gremium vor allem konkurrierende Landnutzungsansprüche in dicht besiedelten Gebieten. Flächen seien an sich genügend vorhanden, schreiben die Experten. Es brauche allerdings neue rechtliche und politische Vorgaben, um diese zu nutzen.
So rät das Gremium, ein für alle Bundesländer geltendes Flächenziel festzulegen, um kurzfristig mehr Flächen für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Wenn ein Planungsträger dieses Flächenziel unterschreite, solle es ihm nicht mehr möglich sein, den Bau von Windkraftanlagen außerhalb dafür vorgesehener Flächen zu untersagen, heißt es in der Stellungnahme.
Windkraftausbau und Wohnumfeldschutz sehen die Expertinnen und Experten auch nicht als Gegensatz: Die geltenden Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes und des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots reichten aus. Die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, die es Ländern bislang ermöglicht, „sachlich nicht begründete Mindestabstände“ von Wohngebäuden zu Windrädern einzuführen, sollte daher „ersatzlos gestrichen“ werden.
Auch Windkraftausbau und Naturschutz ließen sich in Einklang bringen, so der Sachverständigenrat. Entscheidend sei die Standortauswahl. Ökologisch besonders wertvolle Bereiche von Natur und Landschaft sollten von Windkraftanlagen freigehalten werden. Zudem dringt das Gremium auf „Standardisierungen und rechtsverbindliche Konkretisierungen beim Artenschutz“, betont aber auch die Notwendigkeit, künftig stärker von rechtlichen Ausnahmemöglichkeiten des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots Gebrauch zu machen. Zur Bestandswahrung „windkraftsensibler Arten“, wie etwa Greifvögel, schlagen die Experten unter anderem Artenschutzprogramme vor.
Weitere Empfehlungen des Gremiums zielen unter anderem auf eine Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, verbesserte Mitsprachemöglichkeiten und finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise über bürgerschaftliche und kommunale Betreibermodelle.
Quelle: Heute im Bundestag hib Nr.214 9.5.2022
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